Mit einem Festakt im Kaisersaal in Erfurt feierte der donum vitae Bundesverband am 31. Mai mit rund 300 geladenen Gästen sein 25-jähriges Bestehen. An diesem Abend blickten die haupt- und ehrenamtlich Aktiven von donum vitae gemeinsam mit zahlreichen Akteuren aus Politik, Kirche und Zivilgesellschaft auf die Etablierung des Vereins zu einem werteorientierten, kompetenten und professionellen Fachverband zurück. „Aus einem zarten Pflänzlein mit höchst unsicheren Aussichten, überhaupt zu überleben, ist heute ein Verband mit mehr als zweihundert Standorten in Deutschland geworden“, so Dr. Olaf Tyllack, der Bundesvorsitzende von donum vitae e.V., in seiner Begrüßungsrede.
Als am 24. September 1999 engagierte Laiinnen und Laien nach dem Ausstieg der Katholischen Kirche aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung den Bundesverband donum vitae gründeten, konnte angesichts der finanziellen und organisatorischen Herausforderungen niemand die erfolgreiche Entwicklung des Vereins voraussehen. Mittlerweile ist donum vitae in 13 Bundesländern aktiv und hat sich in Politik und Gesellschaft erfolgreich als Fachverband zu Fragen rund um Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaft etabliert.
Prälatin Dr. Anne Gidion, die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der BRD und der EU, zeichnete in ihrem geistlichen Wort die besondere Verantwortung von donum vitae am Lied von Paul Gerhardt, „Geh aus mein Herz und suche Freud“, nach: „Mach in mir deinem Geiste Raum, dass ich dir werd ein guter Baum, und lass mich Wurzel treiben. Verleihe, dass zu deinem Ruhm ich deines Gartens schöne Blum und Pflanze möge bleiben.“
Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofes, bezeichnete in ihrer Festrede die Gründung von donum vitae als einen „außerordentlich verantwortlichen Schritt nach einer grundlegenden Krise in der katholischen Kirche. Mit seiner Gründung hat der Verein es in hoch verantwortlicher Weise übernommen, eine aus christlicher Sicht gebotene Unterstützung von Frauen in besonderen Lebenssituationen zu übernehmen.“ Besonders wichtig sei ihr in diesem Zusammenhang der Blick auf die Menschenwürde „als unverzichtbare[m] Bestandteil des staatlichen Auftrags zur Schutzgewährung menschlichen Lebens und seiner Würde“. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Lisa Paus, und die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, gratulierten in ihren Grußworten den Gründungsvätern und -müttern von donum vitae sowie allen heute in unterschiedlichen Ämtern und fachlichen Aufgaben Aktiven und betonten die beeindruckende Entwicklung des Vereins. Die Gründungsgeschichte von donum vitae ist eng mit dem ZdK verbunden. Einige Stationen zeichnete Dr. Tyllack in seiner Rede – angereichert mit persönlichen Erinnerungen – für die anwesende Festgesellschaft nach. Das BMFSFJ fördert die Arbeit von donum vitae seit vielen Jahren und hat den Bundesverband von 2013 bis 2022 mit drei Modellprojekten („Ich will auch heiraten!“, „Schwangerschaft und Flucht“, „HeLB – Helfen. Lotsen. Beraten.“) finanziell unterstützt. Die fachliche Arbeit konnte so weiter qualifiziert werden und somit allen Ratsuchenden vielfältige und niedrigschwellige Wege in die Beratung ermöglichen.
In zwei Gesprächsrunden war Gelegenheit, mit der Ehrenvorsitzenden von donum vitae, Rita Waschbüsch, auf die Reaktionen aus Politik, Kirche und Gesellschaft zur Gründung von donum vitae zurückzublicken und mit dem Landesvorsitzenden von donum vitae Thüringen, Prof. Josef Römelt, über die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Vereins zu sprechen. Über die digitalen Wege der Schwangerschafts(konflikt)beratung berichtete Prof. Robert Lehmann vom E-Institut der Technischen Hochschule Nürnberg. Ebenso gaben drei donum vitae-Beraterinnen aus Traunstein, Berlin und Heidelberg verschiedene Einblicke in die vielfältige Beratungsarbeit des Vereins. Silvia Breher, die Vorsitzende der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betonte in ihrem Ausblick die wertvolle Arbeit der Berater*innen bei donum vitae: „Es ist gut, dass die Beratungsangebote so breit geworden sind im Laufe der 25 Jahre. Es braucht sie auch in Zukunft! Die Menschen haben sich verändert, Beratung hat sich verändert, Themen verändern sich. Darauf braucht es eine Antwort, die sich der Zeit und den Themen anpasst. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Ihre Beratung auskömmlich finanziert ist, dass die Rechtsgrundlagen dafür bestehen und dass das Hilfeangebot stark gemacht wird.“
Auch in der Zukunft hat donum vitae viel vor. Einen Eindruck von den vielfältigen – auch digitalen – Möglichkeiten von Beratung konnten die Gäste in einem kurzen Film zum Abschluss des Festaktes gewinnen. Beim anschließenden Get together war Gelegenheit für persönliche Gespräche und den weiteren Austausch über die Zukunft von donum vitae.
Weitere Informationen zum Festakt: Jubiläum 25 Jahre donum vitae e.V.
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donum vitae bietet bundesweit an 200 Orten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Würde von Frau, Mann und Kind ein. In Politik und Gesellschaft engagieren wir uns für ein kindgerechtes und familienfreundliches Umfeld.
donum vitae berät, informiert und begleitet in allen Fragen rund um Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt. Darüber hinaus bieten wir psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik oder bei unerfülltem Kinderwunsch sowie Veranstaltungen zur sexuellen Bildung und sexualpädagogischen Prävention an und vermitteln konkrete Hilfe und Unterstützung. Die Beratung von donum vitae ist kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie steht allen Ratsuchenden offen – unabhängig von Nationalität, Konfession und sexueller Orientierung.
Die rund 320 Beraterinnen und Berater von donum vitae werden von mehr als 1.000 ehrenamtlich Engagierten in 13 Bundesländern unterstützt. Der Verein wurde 1999 gegründet und ist gemeinnützig. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen von donum vitae sind berechtigt, einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen.
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