Abstimmung zu den NIPT im Bundestag
donum vitae begrüßt die Verabschiedung des interfraktionellen Antrags zu nicht-invasiven Pränataltests
Gestern hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit den interfraktionellen Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ verabschiedet. Der donum vitae Bundesverband begrüßt, dass es nun eine zeitnahe Erhebung belastbarer Daten zu den NIPT geben wird. „Unsere Beraterinnen in der Schwangerschafts(konflikt)beratung machen die Erfahrung, dass von den NIPT in zahlreichen Fällen Gebrauch gemacht wird“, erklärt Dr. Olaf Tyllack, der Bundesvorsitzende von donum vitae e.V. „Dies war im Zusammenhang mit der Kassenzulassung des NIPT im Jahr 2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss so nicht vorgesehen.“ Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis werden auch von einer Untersuchung vom BARMER Institut für Gesundheitsforschung (bifg) vom Januar 2025 bestätigt: Inzwischen kommt der NIPT in fast 50 Prozent der Schwangerschaften zur Anwendung.
donum vitae begleitet die Beratungen zu den NIPT von Beginn an
Bereits vor der Zulassung als kassenärztliche Leistung gab es Bedenken hinsichtlich der Bedingungen, unter denen die NIPT als Kassenleistung zugänglich gemacht wurden. „Wir haben diese Bedenken damals gemeinsam mit anderen Akteuren über den ‚Runden Tisch NIPT‘ zum Ausdruck gebracht“, so Dr. Tyllack. donum vitae begrüßt deswegen ausdrücklich die Einrichtung eines Fachgremiums. „Wir bringen hier gerne unsere Expertise aus der Beratungspraxis ein.“ Ziel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Jahr 2022 war es, den Test nur bei besonders psychosozialen Belastungen der Schwangeren und medizinisch sinnvoll bei älteren Schwangeren zur Anwendung kommen zu lassen. Wesentlich im Vorfeld der Untersuchung ist aus Sicht von donum vitae eine umfassende medizinische Aufklärung der Schwangeren: Bei jüngeren Schwangeren besteht ein hohes Risiko für falsch-positive Ergebnisse. Ebenso ist vielen Schwangeren nicht bekannt, dass es sich bei den NIPT nicht um eine Diagnostik, sondern um einen Test auf die Wahrscheinlichkeit einer Trisomie 13, 18, 21 handelt. „Die aktuelle Praxis mit den NIPT führt also nicht zu einer Entlastung, sondern oft im Gegenteil zu Verunsicherung und Belastung“, betont Dr. Tyllack.
Psychosoziale Beratung ist ein wichtiges Angebot im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge
In dieser Belastungssituation braucht es neben der weiterführenden Diagnostik auch die psychosoziale Beratung, die mit ihrer individuellen Begleitung einen wesentlichen Beitrag zur Klärung und Stabilisierung leisten kann. Jedoch findet nur ein Bruchteil der Klient*innen den Weg in die psychosoziale Beratung, auch wenn es bereits heute einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik gibt. Diese professionelle Begleitung wird umso wichtiger, je mehr pränatale Untersuchungen angeboten und in Anspruch genommen werden, wie die Entwicklungen rund um die NIPT zeigen. „Es braucht sowohl im individuellen Fall als auch gesellschaftlich einen verantwortungsvollen Umgang mit pränatalen Testverfahren wie den NIPT sowie eine ethische Begleitung dieser Entwicklungen“, betont Dr. Tyllack.
Zum Hintergrund
donum vitae hat die Debatten rund um die Kassenzulassung der NIPT intensiv begleitet und sich mehrfach kritisch geäußert. Seit 2012 sind in Deutschland nicht-invasive pränataldiagnostische Tests (NIPT) zugelassen. Sie erlauben durch die Bestimmung plazentarer DNA im Blut der Mutter schon ab der 10. Schwangerschaftswoche gezielte Aussagen über bestimmte chromosomale Abweichungen des ungeborenen Kindes, zum Beispiel Trisomie 13, 18 oder 21. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2019 beschlossen, dass nicht-invasive Testverfahren auf Trisomien unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung werden. Danach kommt eine Kostenübernahme auch in Betracht, um der Schwangeren – unabhängig vom Vorliegen einer Indikation – eine individuelle Auseinandersetzung mit den Trisomien 13, 18 und 21 zu ermöglichen. In einer Orientierungsdebatte 2019 haben sich die Bundestagsabgeordneten eindeutig dazu positioniert, dass es keine Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) geben dürfe. Gemeinsam mit einem Bündnis aus medizinischen Verbänden und Fachgesellschaften, Hebammen-, Wohlfahrts- und Beratungsverbänden, kirchlichen Institutionen, Behinderten-(selbsthilfe-)verbänden und weiteren Unterstützern hat sich donum vitae in den Jahren 2019 bis 2021 im „Runden Tisch NIPT“ engagiert. Seit Juli 2022 sind die NIPT eine Kassenleistung.
Weitere Informationen
Informationspapier „Psychosoziale Beratung und Begleitung vor, während und nach Pränataler Diagnostik“
Informationen zu den Beratungsangeboten von donum vitae
Informationen zu donum vitae
donum vitae e.V.
donum vitae bietet als einer der größten Träger bundesweit an 200 Orten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Würde von Frau, Mann und Kind ein. In Politik und Gesellschaft engagieren wir uns für ein kindgerechtes und familienfreundliches Umfeld.
donum vitae berät, informiert und begleitet in allen Fragen rund um Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt. Darüber hinaus bieten wir psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik oder bei unerfülltem Kinderwunsch sowie Veranstaltungen zur sexuellen Bildung und sexualpädagogischen Prävention an und vermitteln konkrete Hilfe und Unterstützung. Die Beratung von donum vitae ist kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie steht allen Ratsuchenden offen – unabhängig von Nationalität, Konfession und sexueller Orientierung.
Die Beraterinnen und Berater von donum vitae werden von mehr als 1.000 ehrenamtlich Engagierten in 13 Bundesländern unterstützt. Der Verein wurde 1999 gegründet und ist gemeinnützig. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen von donum vitae sind berechtigt, einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen. Der donum vitae Bundesverband wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert.